Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die von Karin Wagner, BSc, als freiberuflich tätige Diätologin sowohl vor Ort als auch online erbracht werden (im Folgenden „Diätologin“).
- Mit der Terminvereinbarung bzw. Buchung einer Leistung gelten diese AGB als vereinbart. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klientin / des Klienten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der Diätologin ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Beratungen und Leistungen, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
- Leistungsangebot
- Die Berufsausübung als Diätologin erfolgt im Rahmen des Berufsbildes und Kompetenzbereichs nach dem jeweils geltenden MTD-Gesetz (MTDG). Die Diätologin erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Kompetenzen und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften; es werden insbesondere folgende Leistungen erbracht:
- Ernährungsmedizinische Beratung und Ernährungstherapie gemäß MTD-Gesetz
- Präventive Leistungen im Bereich Ernährung und Gesundheitsförderung
- Evidenzbasierte Vorträge und Workshops für Einzelpersonen, Gruppen, Institutionen oder Unternehmen – online oder vor Ort
- Ggf. Expositionstherapien im Rahmen diätologischer Betreuung, insbesondere bei Essstörungen
- Alle Leistungen erfolgen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und werden individuell auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmt. Nach Abschluss der jeweiligen Leistung besteht kein Anspruch auf nachträgliche Aktualisierung oder Anpassung der vermittelten Inhalte.
- Es wird ausdrücklich kein bestimmter Erfolg (z.B. bestimmter Gewichtsverlust, Symptomfreiheit) geschuldet. Die Umsetzung der Empfehlungen liegt in der Eigenverantwortung der Klientin / des Klienten bzw. – bei Minderjährigen – der Erziehungsberechtigten.
- Die Berufsausübung als Diätologin erfolgt im Rahmen des Berufsbildes und Kompetenzbereichs nach dem jeweils geltenden MTD-Gesetz (MTDG). Die Diätologin erbringt ihre Leistungen eigenverantwortlich im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Kompetenzen und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften; es werden insbesondere folgende Leistungen erbracht:
- Terminvereinbarung und -absage
- Einzelberatungen
- Termine für Beratungen sowie gebuchte Vorträge oder Workshops sind verbindlich.
- Absagen durch die Klientin / den Klienten sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
- Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne Absage ist die Diätologin berechtigt, das vereinbarte Honorar für die geplante Beratungsleistung in voller Höhe zu verrechnen.
- Vorträge und Workshops
- Für Vorträge und Workshops gelten – je nach Umfang und Art der Veranstaltung – individuell zu vereinbarende Stornobedingungen. Diese werden schriftlich vereinbart.
- Soweit keine gesonderten Stornobedingungen festgelegt wurden, gelten folgende Regelungen für Auftraggeber, die nicht Verbraucher im Sinn des KSchG sind:
- Stornierung bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei,
- Stornierung 29 bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
- Stornierung weniger als 14 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars.
- Bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Aufwendungen (z.B. Raummieten, Reisekosten, Materialkosten) können der Auftraggeberin / dem Auftraggeber unabhängig vom Stornierungszeitpunkt in tatsächlich angefallener Höhe in Rechnung gestellt werden
- Einzelberatungen
- Honorar und Zahlungsbedingungen
- Die Abrechnung erfolgt auf Basis der aktuellen Preisliste bzw. eines individuell vereinbarten Honorars. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro.
- Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, nach Rechnungsstellung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist die Diätologin berechtigt, bei Verbrauchern Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu verrechnen; bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 UGB.
- Die Diätologin ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzugs angemessene Mahnspesen und notwendige Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen geltend zu machen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
- Eine Barablöse von Gutscheinen ist ausgeschlossen. Gutscheine sind nicht übertragbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und innerhalb der jeweils angegebenen Gültigkeitsdauer einzulösen.
- Kostenrückerstattung
- Je nach Versicherungsvertrag können private Zusatzversicherungen oder die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) im Rahmen des „Gesundheitshunderters“)eine teilweise Kostenübernahme für ernährungsmedizinische Beratungen gewähren. Ein Anspruch auf Kostenersatz gegenüber der Diätologin besteht nicht.
- Die Verantwortung für die Prüfung einer möglichen Kostenübernahme, für die Einhaltung allfälliger Fristen sowie für die Einreichung der erforderlichen Unterlagen liegt ausschließlich bei der Klientin/dem Klienten.
- Die Diätologin stellt auf Wunsch eine ordnungsgemäße Rechnung bzw. Bestätigung über die erbrachten Leistungen aus, ist aber zu weitergehender Korrespondenz mit Versicherungen oder Kostenträgern nur bei gesonderter Vereinbarung verpflichtet.
- Haftung
- Die angebotenen Leistungen ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Die Klientin / der Klient ist verpflichtet, bestehende Erkrankungen, Beschwerden, Unverträglichkeiten, Allergien und sonstige gesundheitliche Einschränkungen vor Beginn der Beratung vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen und medizinische Abklärungen durch Ärzt:innen nicht zu unterlassen oder zu verzögern.
- Die Umsetzung der im Rahmen der Beratung, Vorträge oder Workshops gegebenen Empfehlungen erfolgt eigenverantwortlich. Die Diätologin haftet nicht für Schäden, die aus einer Nichtbefolgung medizinischer Anordnungen oder aus einer von der Beratung abweichenden bzw. unsachgemäßen Umsetzung durch die Klientin / den Klienten resultieren.
- Die Haftung der Diätologin ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, um Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.
- Für reine Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn, nicht realisierte Ziele wie bestimmter Gewichtsverlust) wird die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Expositionstherapien mit minderjährigen Klient:innen
- Bei der Durchführung von Expositionstherapien mit minderjährigen Klient:innen liegt die Verantwortung für die Berücksichtigung bestehender Erkrankungen, Unverträglichkeiten, Allergien oder sonstiger gesundheitlicher Einschränkungen ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten.
- Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Diätologin vor Beginn der Therapie vollständig und wahrheitsgemäß über alle relevanten gesundheitlichen Aspekte des minderjährigen Kindes zu informieren und Änderungen während des Behandlungsverlaufs unverzüglich mitzuteilen.
- Die Auswahl, Beschaffung und Bereitstellung von Lebensmitteln im Rahmen von Expositionen erfolgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – durch die Erziehungsberechtigten. Diese tragen die Verantwortung dafür, dass die bereitgestellten Lebensmittel für das Kind geeignet und verträglich sind.
- Eine Haftung der Diätologin für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die auf unvollständige, unrichtige oder verspätete Informationen der Erziehungsberechtigten oder auf von diesen bereitgestellte ungeeignete Lebensmittel zurückzuführen sind, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Im Übrigen gilt die Haftungsregelung in Punkt 6.
- Vertraulichkeit & Datenschutz
- Alle personenbezogenen Daten und Inhalte aus Beratungsgesprächen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß MTD-Gesetz.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Behandlungsvertrags, gesetzlicher Dokumentationspflichten sowie – bei Gesundheitsdaten – der einschlägigen Bestimmungen der DSGVO. Die Daten werden nur soweit und solange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des Vertrags, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder zur Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Kategorien verarbeiteter Daten, Speicherdauer, Weitergabe an Dritte und Betroffenenrechten, finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung, die in der Praxis aufliegt und/oder auf der Website [https://diaetologie-wagner.at oder https://ernaehrungsberatungfuerkinder.com] abrufbar ist.
- Gerichtsstand & Recht
- Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.
- Ist die Klientin / der Klient Verbraucher:in im Sinn des KSchG, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine von den gesetzlichen Verbrauchergerichtsständen abweichende Gerichtsstandsvereinbarung wird nicht getroffen.
- Gegenüber Unternehmer:innen wird für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar entstehenden Streitigkeiten – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Lienz vereinbart.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis, soweit es sich nicht um Vereinbarungen mit Verbraucher:innen handelt, für die § 10 Abs 3 KSchG gilt.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit gesetzlich zulässig – jene wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
